Familienrecht

Gerade das Familienrecht erfordert ein umfangreiches Fachwissen und viel Gespür für die Situation meiner Mandanten. Durch die gesammelten Erfahrungen als Fachanwalt für Familienrecht ist es mir möglich, Sie umfassend über alle Bereiche des Familienrechts zu beraten und gerichtlich zu vertreten. Egal, ob es sich um ein Ehescheidungsverfahren, die Frage nach Unterhalt oder dem Umgangsrecht für gemeinsame Kinder sowie die Vermögensauseinandersetzung handelt, wir erörtern in einem ersten gemeinsamen Gespräch Ihre aktuelle Gesamtsituation und wägen ab, wie die weiteren Maßnahmen durchzuführen sind. Bei mir stehen Ihre Interessen an erster Stelle.


Darüber hinaus ist ein Ziel meiner Beratung die Herbeiführung einer so genannten Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung, um ein kosten- und zeitintensives gerichtliches Verfahren im Rahmen des Unterhalts, der Hausratsteilung oder der Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn) zu vermeiden. Eine einvernehmliche Scheidung ist gerade im Hinblick auf das Kindeswohl ratsam, da sich dadurch die bereits schon bestehende angespannte Situation nicht noch belastender auf die gemeinsamen Kinder auswirkt. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, begleite und berate ich Sie selbstverständlich in einem eventuell erforderlichen gerichtlichen Verfahren umfassend und zielorientiert.


Auch die Vertretung von Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder auch einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gehört zu meinem Aufgabengebiet.


Gerne berate ich Sie auch im Vorfeld der Eheschließung über die mögliche Gestaltung eines Ehevertrages.


Vereinbaren Sie telefonisch unter Tel: 06551 811 einen individuellen Beratungstermin oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.